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Grundstücksentwässerung

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Als Grundstücksentwässerung wird die Beseitigung von Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) bezeichnet. Sie gliedert sich in folgende Komponenten:

  • Schmutzwasserableitung
  • Regenwasserableitung
  • Kleinkläranlagen

Grundsätzlich erfolgt die Abwasserbeseitigung über den Abwasserbetrieb Warendorf durch Einleitung des Abwassers in die öffentliche Kanalisation. Mittels dieser Kanalisation wird das Schmutz- und Mischwasser (Mischwasser = mit Schmutzwasser vermischtes Regenwasser) zur Kläranlage geleitet und dort gereinigt. In einigen Gebieten wird das Regenwasser durch einen separaten Regenwasserkanal in ein Gewässer abgeleitet.

Jeder Grundstückseigentümer in Warendorf ist verpflichtet, sein Grundstück sowohl mit dem Schmutzwasser als auch mit dem Regenwasser an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn kein öffentlicher Kanal vorhanden ist oder eine ausdrückliche Befreiung vom Abwasserbetrieb Warendorf ausgesprochen wurde. Im Außenbereich erfolgt daher für viele Grundstücke die Schmutzwasserbeseitigung über Kleinkläranlagen oder - in Ausnahmefällen- über geschlossene Gruben.

Zur Grundstücksentwässerung gehören sämtliche auf dem Grundstück befindlichen Abwasserleitungen, Schächte, Abwasserhebeanlagen, Sperranlagen, Rückstausicherungen, Abscheideanlagen, Rückhalteanlagen, Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben. Sämtliche dieser Einrichtungen und Anlagen sind privat und vom Eigentümer selbst zu erstellen, zu unterhalten und zu betreiben.

Die Leitungen unter der Bodenplatte werden als Grundleitungen bezeichnet, die Leitungen vom Haus bis zur Grundstücksgrenze sind die Hausanschlussleitungen (nicht zu verwechseln mit den Grundstücksanschlussleitungen, die die Verbindung von der Grundstücksgrenze bis zum Kanal sind, im öffentlichen Bereich liegen und auch zur öffentlichen Abwasseranlage gehören).

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