Zu Bedenken ist auch, dass Gartenwasserzähler, deren Eichfrist in 2023 (oder früher) abgelaufen ist, selbstständig ausgetauscht werden sollten, wenn weiterhin Abzüge für nicht dem Kanal zugeführtes Wasser bei der Schmutzwasserzusatzgebühr berücksichtigt werden sollen. Die Pflicht liegt hierbei bei den Bürger*innen selbst. Verbräuche von nicht mehr geeichten Zählern können nicht anerkannt werden.
Für die Zählerstandsmeldung sowie für Zähleranmeldungen und Zählerwechsel kann das Online Formular auf dieser Homepage genutzt werden. Hier finden Sie auch einen Flyer zum Thema mit weiteren Informationen.