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Gesetz wird nicht mehr verändert

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Veröffentlicht am: 24.02.2011
Warendorf (gl). Zur Dichtheitsprüfung der privaten Hausanschlüsse äußerte sich der Betriebsleiter des Abwasserbetriebs, Oliver Knaup:

„Die Glocke": Einige Bürger glauben, die Bürokraten seien nicht mehr ganz dicht.

Ansprechpartner - Oliver Knaup

Oliver Knaup: Ich bin mir sicher, dass Bürokraten dichter sind als manche Hausanschlussleitung. Niemand kommt noch auf die Idee, Abwasser unbehandelt zu verrieseln. So ist es konsequent, wenn die Abwasseranlagen technisch funktionieren, also dicht sind.

„Die Glocke": Aber ist das nicht übertrieben viel Aufwand? Das meiste Wasser erreicht doch ohnehin die Kläranlage.

Knaup: Wie viel Wasser versickert, weiß keiner genau. Aber die Hausanschlussleitungen sind etwa viermal so lang wie die öffentliche Kanalisation. Da kann theoretisch jede Menge verrieseln. Einerseits können Abwasseraustritte zu Ausspülungen und Bodensetzungen führen, andererseits kann Grundwasser in das Kanalnetz dringen. Das würde die Stabilität des Abwasserreinigungsprozesses beeinträchtigen.

„Die Glocke": Was haben Sie getan, um die Belastung für die Bürger zu reduzieren?

Knaup:  Seit Jahren stehen die Kommunen mit dem Städte- und Gemeindebund NRW in Kontakt, um gemeinsam gegenüber dem Landesgesetzgeber zu erreichen, dass Dichtheitsprüfungen mit einem langen zeitlichen Übergang versehen werden und einfache Verfahren wie die Kamera-Inspektion anerkannt werden. Es wurde durchgesetzt, die ursprünglich gesetzte Frist von 2015 bis 2023 zu verlängern. Warendorf hat die Fristen sogar bis 2025 ausgeweitet. Es wurde auch ermöglicht, die Kamerainspektion als Dichtheitsnachweis einzuführen. Auch davon hat Warendorf Gebrauch gemacht.

„Die Glocke": Die Stadt hat aber nicht nur die Frist verlängert, sondern auch verkürzt. Ist das nicht für einige ungerecht?

Knaup: Das Gesetz erlaubt keine beliebige Verlängerung, sondern nennt Ausnahmen. Für Warendorf bietet sich da nur die Untersuchung der öffentlichen Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachung an. Das erfordert einen Zeitraum von 15 Jahren, den wir von 2011 bis 2025 vorgesehen haben. Sicher empfinden diejenigen, die vor 2015 untersuchen müssen, dies als Nachteil. Da die Dichtheit aber ohnehin erforderlich ist, kann ich objektiv bei Fristverkürzung keinen Nachteil erkennen. Wer die in Warendorf vorgesehene Befristung kippt, zwingt alle dazu, bis 2015 eine Untersuchung vornehmen zu müssen - und die Stadt dazu, Personal einzustellen, um den damit verbundenen Aufwand zu bewältigen. Alle wären Verlierer. Insofern lehne ich eine Änderung der vorgenommenen Befristungen im Interesse aller Gebührenzahler strikt ab.

„Die Glocke": Laut Gesetz sind die Dichtheitsnachweise nur auf Verlangen vorzulegen. Was würde passieren, wenn Warendorf die Vorgaben des Landes nicht umsetzen würde?

Knaup: Die Städte haben die Pflicht, Abwasser zu übernehmen und zu reinigen, und zwar vollständig. Das Land wird sich daher ebenso wie für die die öffentliche Kanalisation auch für die privaten Hausanschlüsse die Nachweise einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung vorlegen lassen.

„Die Glocke": Wird das Gesetz noch einmal geändert?

Knaup: Eine Norm, die seit 2000 Gesetzeskraft hat, wird nicht zurückgenommen. Vielleicht werden die Fristverlängerungen ausgedehnt, und zwar per Erlass. Die haben heutzutage keine längere Halbwertzeit als manche Doktorarbeit.

 
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