Kanalisierung von Grundstücken im Außenbereich

Veröffentlicht am: 26.02.2016
Für die Planung von Druckrohrleitungen zur abwassertechnischen Erschließung von Außenbereichsgrundstücken finden in der nächsten Woche in Hoetmar, in der Bauerschaft Lentrup, Vermessungsarbeiten statt.

Das Wassergesetz des Landes NRW sieht verpflichtend vor, dass die Kommunen das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu einer Kläranlage zu leiten und dort zu behandeln haben. Ausnahmen sind nur für Grundstücke zulässig, wenn die Verlegung eines öffentlichen Kanals technisch schwierig oder zu teuer ist.

Da in Warendorf überdurchschnittlich viele Grundstücke nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind (10 %, Durchschnitt in NRW 2 %), wurde im Jahr 2013 ein Außenbereichskonzept erstellt. Hier wurde geprüft, ob und wenn ja welche Grundstücke kanalisiert werden müssen, da die Kanalverlegung weder schwierig noch unverhältnismäßig teuer ist.

Erste Leitungen wurden in 2014 in Hoetmar und Freckenhorst gebaut, in 2015 wurden kleinere Bereiche in Warendorf erschlossen.

In der nächsten Woche werden Vermessungsarbeiten in der Hoetmarer Bauerschaft Lentrup stattfinden, um die Verlegung der Druckrohrleitungen verschiedener Bauabschnitte in den nächsten Jahren planen zu können.

Bei Fragen zu den Vermessungsarbeiten steht die Mitarbeiterin des Abwasserbetriebs Miriam Ortheil unter der Tel.-Nr. 02581/54-1702 gerne zur Verfügung.