Kleinkläranlagen - geschlossene Gruben

In Warendorf sind ca. 90 % der Grundstücke an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Die restlichen Grundstücke liegen im Außenbereich, wo ein Kanalanschluss wegen der langen Leitungsführung unwirtschaftlich ist. Auf diesen Grundstücken müssen von den Eigentümern eigene Abwasserbehandlungsanlagen, die sogenannten Kleinkläranlagen, errichtet und betrieben werden.

Geschlossene Gruben werden grundsätzlich nicht zugelassen. Nur in Ausnahmefällen werden - zeitlich befristet - geschlossene Gruben toleriert. Ein Ausnahmefall kann sein, wenn die alte Kleinkläranlage so marode ist, dass der Weiterbetrieb ein Gewässer gefährden könnte. Dann kann bis zum Bau der neuen Kleinkläranlage eine geschlossene Grube betrieben werden.
In einer geschlossenen Grube wird jeder Tropfen des eingeleiteten Wassers aufgefangen. Daher sind diese Gruben recht schnell voll und müssen häufig entsorgt werden. Dies führt zu einer hohen Gebührenbelastung des Grundstückseigentümers. Daher liegt es auch im Interesse eines jeden Grundstückseigentümers, eine Kleinkläranlage zu betreiben, um die hohen Entsorgungskosten zu vermeiden.

Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung und -behandlung dient der Reinhaltung unserer Gewässer. Saubere Gewässer sind Lebensgrundlage für den Menschen, für Tier und Pflanzen. Darüber hinaus ist eine intakte Umwelt die Grundlage für eine sichere Trinkwassergewinnung. Aus diesem Grund müssen die Kleinkläranlagen bestimmte Standards erfüllen. Nach einer mechanischen Vorreinigung durch die Absetzung von Fäkalschlamm muss das Abwasser in einer biologischen Nachreinigung soweit gereinigt werden, dass bei Einleitung in ein Gewässer oder in den Untergrund die Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe nicht überschritten werden.