Vorreinigung

Die Wahl des geeigneten Reinigungsverfahrens hängt stark von den örtlichen Verhältnissen ab. Bei der Auswahl steht Ihnen der Kreis Warendorf als Untere Wasserbehörde gern beratend zur Verfügung.

Grundsätzlich besteht die Kleinkläranlage aus einer mechanischen Vorbehandlung (Mehrkammergrube) und einer biologischen Nachreinigungsstufe.

In einer Mehrkammergrube setzen sich die Feststoffe ab. Das erforderliche Speichervolumen ergibt sich aus der bauaufsichtlichen Zulassung der Kläranlage oder der gewählten biologischen Nachbehandlung:

  • bei Pflanzenkläranlagen ist ein Grubenvolumen von 1,5 m³ je Einwohner erforderlich; die Mindestgröße der Mehrkammergrube beträgt 6 m³;
  • bei Abwasserteichen ist ein Grubenvolumen von 0,5 m³ je Einwohner erforderlich; die Mindestgröße der Grube soll 3 m³ betragen.

Der Schlamm aus Mehrkammergruben ist regelmäßig zu entnehmen. Die Stadt Warendorf ist klärschlammbeseitigungspflichtig und regelt die Abfuhr über ihre Entwässerungssatzung.

In der DIN 4261 Teil 1 aus 2002 ist eine bedarfsgerechte Schlammabfuhr vorgesehen. Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Abfuhr ist die regelmäßige Wartung der Anlage, einschließlich einer Schlammspiegelmessung.