Wasserrechtliche Erlaubnis und Genehmigung

Jeder, der gereinigtes häusliches Abwasser und Niederschlagswasser in ein Gewässer einleitet, benötigt eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde (Kreis Warendorf).

Auch die Entnahme von Grundwasser ist erlaubnispflichtig, wenn das geförderte Trinkwasser zur Versorgung von mehr als einem Haushalt dient oder wenn das Anwesen gewerblich genutzt wird.

Das häusliche Abwasser ist in einer Kleinkläranlage zu behandeln, die dem Stand der Technik entspricht.

Die Anforderungen an den Stand der Technik werden durch die Abwasserverordnung bestimmt. Danach müssen Kleinkläranlagen den Wert CSB (=Chemischer Sauerstoffbedarf) ≤ 150 mg/l und BSB5 ≤ 40 mg/l am Ablauf der Abwasserbehandlungsanlage einhalten.

In technischen Regelwerken (DIN 4261 Teil 1 aus 2002, DIN EN 12566 Teil 1 und Teil 3, ATV Hinweisblatt A262 - Pflanzenkläranlagen, A201 - Abwasserteiche und bei technischen Anlagen in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung) ist die Bauausführung genau beschrieben.

Anträge zur Erteilung einer wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis/Genehmigung sind in dreifacher Ausfertigung beim Abwasserbetrieb Warendorf einzureichen. Diese Anträge werden an den Kreis Warendorf als Untere Wasserbehörde weitergeleitet.

Zu einem Antrag gehören:

  1. Antragsvordruck, ausgefüllt mit den erforderlichen Angaben.
     
  2. Erläuterungsbericht, nur bei Bedarf, z. B. bei technischen Besonderheiten, so dass ein rechnerischer Nachweis der Dimensionierung erforderlich ist.
     
  3. Übersichtsplan i. M. 1:25000 (Messtischblatt), Markierung des Grundstücks.
     
  4. Aktueller Flurkartenauszug i. M. 1:2000, Kennzeichnung der Einleitungsstellen und des Standortes der Kleinkläranlage.
     
  5. Lageplan i. M. 1:500, unter Darstellung aller vorhandenen Bauwerke, der Abwasserbehandlungsanlage, allen zu- und Ablaufleitungen, aller vorhandenen Trinkwasserbrunnen und der Einleitungsstelle/n in das Gewässer.
     
  6. Darstellung(en) der Vorreinigung und der biologischen Nachbehandlung (Systemzeichnungen i. M. 1:100) mit allen erforderlichen Maßangaben, bei technischen Anlagen das Datenblatt aus der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Den Antragsvordruck finden Sie unter Service – Formulare